Publikationsethik und wissenschaftliches Fehlverhalten: Gutachter
Die Gutachter werden gebeten, umgehend zu prüfen, ob die Arbeit, für deren Begutachtung sie ausgewählt wurden, außerhalb ihres Fachgebiets liegt oder ob es ihnen unmöglich ist, diese innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens zu begutachten. In beiden Fällen sollten sie die Herausgeber benachrichtigen und eine weitere Teilnahme am Begutachtungsprozess ablehnen.
Hume Studies strebt eine Begutachtung im Blindverfahren an, doch bestimmte Umstände (wie beispielsweise eine vorherige Präsentation auf einer Konferenz oder die Veröffentlichung als Preprint) können dies erschweren. Gutachter, die sicher sind, die Identität des Autors zu kennen, sollten die Herausgeber benachrichtigen, die dann entscheiden, ob das Verfahren fortgesetzt werden soll.
Gutachter sollten potenzielle Interessenkonflikte gegenüber den Herausgebern offenlegen, bevor sie der Begutachtung eines Manuskripts zustimmen, und mit den Herausgebern besprechen, ob sie sich wegen möglicher Befangenheit zurückziehen müssen. Beispiele für potenzielle Interessenkonflikte sind unter anderem (sind jedoch nicht darauf beschränkt) Kooperationen zwischen dem Gutachter und dem/den Autor(en) in den letzten drei Jahren, Gutachter und Autor(en), die derselben Einrichtung angehören, sowie Gutachter und Autor(en), die enge persönliche Beziehungen oder Verbindungen zueinander unterhalten. Die positive oder negative Bewertung der Arbeit des Gutachters durch den Autor stellt an sich noch keinen Interessenkonflikt dar; Gutachter, die jedoch der Ansicht sind, dass eine solche Bewertung es ihnen unmöglich gemacht hat, eine objektive Begutachtung durchzuführen, sollten sich zurückziehen.
Jedes zur Begutachtung eingereichte Manuskript muss als vertrauliches Dokument behandelt werden. Gutachter dürfen die Begutachtung oder Informationen über den Beitrag ohne Genehmigung der Herausgeber nicht an Dritte weitergeben oder die Autoren direkt kontaktieren.
Gutachter dürfen keine KI-Tools zur Erstellung ihrer Gutachten verwenden. Sie dürfen keine Dateien, Bilder oder Informationen aus unveröffentlichten Manuskripten – weder ganz noch teilweise – in generative KI-Tools hochladen. Gutachter werden gebeten, vor jeder neuen Aufgabe unsere Richtlinie zur KI-Nutzung erneut zu lesen, da Änderungen in diesem Bereich oder im aktuellen Verständnis bewährter Verfahren Aktualisierungen erforderlich machen können.
Gutachter sollten Autoren und deren Arbeiten so behandeln, wie sie selbst behandelt werden möchten, und die Etikette für Gutachten einhalten. Begutachtungen sollten objektiv durchgeführt werden. Persönliche Kritik am Autor ist unangemessen. Gutachter sollten ihre Ansichten klar und mit stützenden Argumenten darlegen.
Gutachter sollten keine Zitate aus ihren eigenen Arbeiten (oder denen ihrer Mitarbeiter) vorschlagen, es sei denn, die vorgeschlagenen Zitate sind für die Arbeit von wesentlicher Bedeutung. Zitierempfehlungen sollten nicht mit der Absicht ausgesprochen werden, die Zitierhäufigkeit des Gutachters zu erhöhen oder die Sichtbarkeit seiner Arbeit (oder der seiner Mitarbeiter) zu steigern. Die Aufforderung zu solchen Zitaten kann ethische Bedenken aufwerfen und als Interessenkonflikt oder Quelle von Voreingenommenheit angesehen werden. Um Transparenz zu gewährleisten und eine redaktionelle Kontrolle zu ermöglichen, müssen Gutachter, die Zitate vorschlagen, vollständige bibliografische Angaben sowie eine klare Begründung für jede empfohlene Referenz vorlegen. Die Herausgeber können Zitate, die ihrer Ansicht nach unangemessen sind, aus den Kommentaren der Gutachter entfernen.