Publikationsethik und wissenschaftliches Fehlverhalten: Herausgeber

Bei der Entscheidung, welche der bei „Hume Studies“ eingereichten Artikel veröffentlicht werden sollen, hat/haben der/die Herausgeber

       sicherstellen, dass r
edaktionelle Entscheidungen im Einklang mit dem Auftrag und dem Themenbereich von Hume Studies stehen


       sicherstellen, dass redaktionelle Entscheidungen nicht durch Voreingenommenheit beeinflusst werden, einschließlich Voreingenommenheit hinsichtlich des Rufs, der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der politischen Überzeugungen, der Rasse, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der sexuellen Orientierung oder der Religion der Autor(en)
       sicherstellen, dass Interessenkonflikte offengelegt und gemildert werden
       sicherstellen, dass die Verfahren der redaktionellen Begutachtung und Veröffentlichung öffentlich bekannt gegeben und eingehalten werden.

Die Herausgeber stellen sicher, dass der Peer-Review-Prozess fair, unvoreingenommen und zeitnah abläuft.

Die Herausgeber müssen für die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit der Zeitschrift das standardmäßige elektronische Einreichungssystem der Zeitschrift nutzen.

Die eingereichten Beiträge werden im Rahmen eines doppelblinden, unabhängigen Peer-Review-Verfahrens begutachtet; bestimmte Umstände, wie beispielsweise eine vorherige Präsentation auf einer Konferenz oder die Veröffentlichung als Preprint, können dies jedoch erschweren. Falls erforderlich, holen die Herausgeber zusätzliche Gutachten ein.

Wenn Gutachter wesentliche Überarbeitungen fordern, wird die erneut eingereichte Fassung nach Möglichkeit denselben Gutachtern zur erneuten Begutachtung vorgelegt. Falls ein Gutachter die erneute Begutachtung eines Beitrags ablehnt, legen die Herausgeber den vollständigen Bericht dieses Gutachters dem Ersatzgutachter offen.

Die Herausgeber prüfen alle Offenlegungen potenzieller Interessenkonflikte sowie Hinweise auf Selbstzitate, die von Gutachtern vorgebracht werden, um festzustellen, ob die Gefahr einer Voreingenommenheit besteht.

Die Herausgeber dürfen nicht versuchen, das Ranking der Zeitschrift durch künstliche Erhöhung von Zeitschriftenkennzahlen zu beeinflussen. Insbesondere dürfen die Herausgeber nicht verlangen, dass Verweise auf Artikel aus „Hume Studies“ oder anderen Zeitschriften aufgenommen werden, es sei denn, dies geschieht aus echten wissenschaftlichen Gründen; Autoren sollten nicht verpflichtet werden, Verweise auf Artikel von Herausgebern oder Gutachtern aufzunehmen. Herausgeber können vorgeschlagene unangemessene Zitate aus den Kommentaren der Gutachter entfernen, bevor diese an die Autoren weitergeleitet werden.

Die Herausgeber müssen die Vertraulichkeit aller eingereichten Materialien und der gesamten Kommunikation mit den Gutachtern wahren, sofern mit den betreffenden Autoren und Gutachtern nichts anderes vereinbart wurde. Die Gutachter werden grundsätzlich gebeten, ihre Gutachten in einen Teil, der ausschließlich für die Herausgeber bestimmt ist, und einen Teil, der an die Autoren weitergeleitet wird, zu unterteilen.

In Ausnahmefällen und in Absprache mit der Hume Society als Verlag können die Herausgeber begrenzte Informationen an Herausgeber anderer Zeitschriften, Institutionen und anderer Organisationen weitergeben, die Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten untersuchen, sofern dies zur Untersuchung mutmaßlicher ethischer Verstöße als notwendig erachtet wird.

Die Herausgeber prüfen und bewerten gemeinsam mit der Hume Society als Verlag gemeldete oder vermutete Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Zu diesen Maßnahmen gehört in der Regel die Kontaktaufnahme mit dem Autor und die gebührende Berücksichtigung der jeweiligen Beschwerde oder der vorgebrachten Vorwürfe; sie können jedoch auch die weitere Kommunikation mit den zuständigen Institutionen und Forschungsgremien umfassen. Legen den Herausgebern überzeugende Beweise für wissenschaftliches Fehlverhalten vor, sollten sie die umgehende Veröffentlichung einer Korrektur, eines Rückzugs, einer Stellungnahme oder einer sonstigen Berichtigung der Veröffentlichung veranlassen, je nach Sachlage. Siehe auch die Verfahrensrichtlinien unter „Beschwerden und Einsprüche“.

Unveröffentlichte Materialien, die in einem eingereichten Manuskript offengelegt werden, dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Autors nicht in der eigenen Forschung eines Herausgebers verwendet werden. Vertrauliche Informationen oder Ideen, die im Rahmen des Peer-Review-Verfahrens gewonnen wurden, müssen vertraulich behandelt und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden.

Die Herausgeber dürfen nicht an Entscheidungen über Beiträge beteiligt sein, bei denen Interessenkonflikte vorliegen, die ihrer Einschätzung nach nicht gemildert werden können. Solche Einreichungen sind von den anderen Herausgebern oder von einem Mitglied des Redaktionsbeirats zu bearbeiten, das nicht in denselben Interessenkonflikt verwickelt ist, und es sollte in jedem veröffentlichten Beitrag ein klarer Hinweis darauf enthalten sein.

Die Herausgeber stellen sicher, dass angenommene Beiträge zeitnah veröffentlicht werden und – sofern keine Umstände vorliegen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen – in keinem Fall später als achtzehn Monate nach dem Datum der Annahme.

Die Herausgeber erstatten der Hume Society als Verlag jährlich Bericht über ihre Tätigkeiten. Dieser Bericht muss Angaben zu eingereichten Beiträgen (z. B. Anzahl der Einreichungen, Annahmequoten, Bearbeitungszeiten bis zur Entscheidung und Veröffentlichung), Buchrezensionen, dem Redaktionsteam, Zitierindizes sowie zu besonderen Initiativen wie dem Essay-Preis enthalten. Der Verlag kann nach eigenem Ermessen häufigere Berichte zu den oben genannten Aufgaben verlangen.