Publikationsethik und wissenschaftliches Fehlverhalten: Autoren

Autoren sollten sicherstellen, dass sie Originalarbeiten verfasst haben; sofern sie Werke und/oder Formulierungen anderer verwendet haben, müssen diese ordnungsgemäß zitiert oder angeführt werden. Informationen, die privat erlangt wurden, beispielsweise in Gesprächen, im Schriftverkehr oder in Diskussionen mit Dritten, dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Quelle nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Autoren sollten Publikationen zitieren, die das vorliegende Werk beeinflusst haben und die dem Werk einen angemessenen Kontext innerhalb der breiteren wissenschaftlichen Literatur bieten. Werke sollten nicht lediglich zum Zweck der Zurschaustellung von Gelehrsamkeit zitiert werden. Autoren sollten:

       sicherstellen, dass ihre Darstellungen der Arbeiten anderer korrekt sind und genau zitiert werden.
       übermäßige und unangemessene Zitate ihrer eigenen Arbeit oder der Arbeit anderer vermeiden.
       übermäßige Zitate zur Untermauerung einer einzelnen Aussage in ihrem Artikel vermeiden.

Informationen, die durch den Einsatz generativer KI gewonnen wurden, sollten auf eine maßgebliche Quelle zurückgeführt werden (KI-Tools sind keine Autoren) oder dürfen nicht verwendet werden. Autoren müssen unsere Richtlinien zur KI-Nutzung prüfen und bestätigen, dass ihre Arbeit sowohl zum Zeitpunkt der ErstEinreichung als auch (falls zutreffend) der erneuten Einreichung diesen Richtlinien entspricht.

Informationen aus unveröffentlichten Quellen müssen den Richtlinien entsprechen, die in der in den Autorenrichtlinien angegebenen Ausgabe des „Chicago Manual of Style“ (für das Zitierverfahren „Author-Work“) festgelegt sind. In jedem Fall müssen Autoren eine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Quelle einholen.

Ein Autor sollte grundsätzlich keine Manuskripte veröffentlichen, die im Wesentlichen dieselbe Forschung in mehr als einer Zeitschrift beschreiben.

Die Autoren müssen versichern, dass sie dasselbe Manuskript nicht gleichzeitig bei mehr als einer Zeitschrift einreichen.

Die Herausgeber und Gutachter können den Autoren aus triftigen Gründen empfehlen, während des Peer-Review-Prozesses zusätzliche Quellen zu konsultieren (und gegebenenfalls zu zitieren). Wenn der/die Herausgeber oder ein Gutachter einem Autor vorschlägt, Zitate aus den Arbeiten des Herausgebers oder Gutachters (oder deren Mitarbeitern) aufzunehmen, muss hierfür ein triftiger Grund vorliegen und darf dies nicht mit der Absicht geschehen, die Zitierhäufigkeit des Herausgebers oder Gutachters zu erhöhen oder die Sichtbarkeit ihrer Arbeiten (oder der ihrer Mitarbeiter) zu steigern. Die Aufforderung zu solchen Zitaten kann ethische Bedenken aufwerfen und als Interessenkonflikt oder Quelle von Voreingenommenheit angesehen werden. Wenn ein Autor den Verdacht hegt, dass Zitate entgegen dieser Richtlinie vorgeschlagen wurden, sollte er den Präsidenten der Hume Society unterpresident@humesociety.org informieren. Weitere Informationen finden Sie unter „Beschwerden und Einsprüche“.

Mitautoren tragen gemeinsam die Verantwortung für ihre gemeinsam verfasste Arbeit. Jeder einzelne Autor ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Fragen hinsichtlich der Richtigkeit oder Integrität eines Teils der Arbeit angemessen untersucht und geklärt werden.

Die Autorschaft sollte auf diejenigen beschränkt sein, die einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption, zum Design, zur Durchführung oder zur Interpretation der berichteten Studie geleistet haben. Alle, die wesentliche Beiträge geleistet haben, sollten als Mitautoren aufgeführt werden. Sollten andere Personen an bestimmten wesentlichen Aspekten des Artikels mitgewirkt haben (z. B. sprachliche Überarbeitung), sollten sie im Abschnitt „Danksagungen“ gewürdigt werden.

Alle Quellen finanzieller Unterstützung für die Durchführung der Forschung und/oder die Erstellung des Artikels müssen in der Einreichung in Fußnoten angegeben werden und werden zusammen mit dem Artikel abgedruckt. Dazu gehören Förderorganisationen, Fördernummern und die Rolle jedes einzelnen Geldgebers.

Wenn ein Autor einen wesentlichen Fehler oder eine Ungenauigkeit in seiner eigenen veröffentlichten Arbeit entdeckt, ist er verpflichtet, den/die Herausgeber oder die Hume Society als Verlag unverzüglich zu benachrichtigen und mit dem Herausgeber zusammenzuarbeiten, um den Beitrag zurückzuziehen oder zu korrigieren, falls dies vom/von den Herausgeber(n) als notwendig erachtet wird. Erfahren die Herausgeber oder der Verlag von einem Dritten, dass eine veröffentlichte Arbeit einen Fehler enthält, sind die Autoren verpflichtet, mit den Herausgebern zusammenzuarbeiten, einschließlich der Vorlage von Belegen gegenüber den Herausgebern, sofern diese darum gebeten werden.